Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann. Wer pflegebedürftig ist und zu Hause wohnt oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird, kann sich regelmäßig mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln versorgen lassen. Bei Pflegehilfsmitteln ist zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen, und technischen Pflegehilfsmitteln zur Unterstützung im Alltag zu unterscheiden. Sprechen Sie uns an! Ihre Apotheke
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:
- Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
- Schutzbekleidung/Schutzschürzen
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen, Mundschutz und Fingerlinge
- Einmallätzchen
- partikelfiltrierende Halbmasken (AKA FFP2-Masken)
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie
- mindestens Pflegegrad 1 haben,
- zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
- von Angehörigen oder Freunden betreut werden