Vorsicht bei Online-Rezepten
Ob Antibabypille, Abnehmspritze oder sogar Cannabis: Viele verschreibungspflichtige Medikamente lassen sich mittlerweile durch das einfache Ausfüllen eines Fragebogens im Internet bestellen – ohne persönlichen Arztkontakt. Das birgt erhebliche Risiken und begünstigt Medikamentenmissbrauch.
Die Abnehmspritze ohne Arztbesuch zu bekommen, kann ganz einfach sein: Auf einer telemedizinischen Plattform im Internet einfach einen Online-Fragebogen ausfüllen, dabei hin und wieder ein bisschen schummeln – etwa beim Gewicht – und schon ist das begehrte Mittel per Post unterwegs. Risiken und Nebenwirkungen? Egal.
Digitale Gesundheitsangebote können eigentlich eine echte Erleichterung sein, besonders für Menschen mit wenig Zeit, mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen. Doch was als Fortschritt begann, hat inzwischen eine Schattenseite: Immer mehr Plattformen ermöglichen die Ausstellung von Rezepten über verschreibungspflichtige Medikamente allein durch das Ausfüllen kurzer Fragebögen – ohne echten Arzt-Patienten-Kontakt, ohne Untersuchung, ohne Rückfragen.
Das kann erhebliche Risiken bergen, denn viele Arzneimittel sind nicht ohne Grund verschreibungspflichtig. So kann etwa die Abnehmspritze, die offiziell erst ab einem BMI von 30 zugelassen ist bzw. bei Begleiterkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck ab einem BMI von 27, mit starken Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Problemen, Kopfschmerzen, Schwindel oder Bauchspeicheldrüsenentzündung verbunden sein.
Die Einnahme der Antibabypille kann bei Herz-Kreislauf-Problemen oder anderen Vorerkrankungen problematisch sein. Bei Testbestellungen konnten sogar starke Opioid-Schmerzmittel wie Tramadol oder das Schlafmittel Zopiclon ohne echte Prüfung bezogen werden – Medikamente mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
Ärzte sitzen im Ausland
Wenn Ärzte ein Rezept in der Praxis ausstellen, können etwaige Neben- und Wechselwirkungen im direkten Gespräch erörtert werden. Auch Apotheker vor Ort sehen das Rezept und können über die richtige Anwendung aufklären. Bei bestimmten Arzneien wie etwa Benzodiazepinen (Psychopharmaka) oder starken Schmerzmitteln sind sie zudem meist besonders vorsichtig und weisen auf potenzielle Gefahren hin.
Bei Online-Plattformen fällt diese wichtige Kontrolle weg. Besonders problematisch wird es, wenn die Fernbehandlung durch Ärzte aus dem Ausland, mitunter sogar aus dem Nicht-EU-Ausland, erfolgt, was bei vielen telemedizinischen Plattformen der Fall ist. Ob die ärztliche Sorgfaltspflicht hier immer gewahrt bleibt und fachliche Standards eingehalten werden, ist laut Verbraucherschützern fraglich, vor allem dann, wenn Patienten wissentlich oder unwissentlich und für den Anbieter nicht überprüfbar falsche Angaben machen.
Verschreibungspflichtige Medikamente wie Schlafmittel, Potenzmittel oder starke Schmerzmittel können so nahezu unkontrolliert in Umlauf geraten. Besonders in der Diskussion steht aktuell zum Beispiel das Thema Cannabis. Seit die Einstufung als Betäubungsmittel weggefallen ist, boomt der Online-Bezug.
Vieles deutet darauf hin, dass Medizinalcannabis mittlerweile nicht allein aufgrund medizinischer Indikation, sondern für reine Konsumzwecke verschrieben wird. Das Landgericht München entschied hierzu jüngst, dass es den „anerkannten, fachlichen Standards“ widerspricht, Medizinalcannabis via Fernbehandlung zu verschreiben. Ähnlich ist die Entwicklung bei Abnehmspritzen, die auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und TikTok geradezu als alltägliches Lifestyleprodukt inszeniert werden.
Wer haftet bei Problemen?
Ein weiteres Problem: Viele telemedizinische Plattformen sind eng mit bestimmten Versandapotheken verbunden, die ihren Sitz ebenfalls nicht immer in Deutschland haben. Können Patienten nicht frei auswählen, in welcher Apotheke sie ihr Rezept einlösen, verstößt das grundsätzlich gegen das so genannte Zuweisungsverbot (Apothekengesetz § 11 ApoG). Das soll u. a. unzulässige Absprachen zwischen Ärzten und Apothekern sowie das kommerzielle „Makeln“ von Rezepten verhindern.
Letztlich besteht so die Gefahr, dass Rezepte aus finanziellen Interessen zu leichtfertig und ohne medizinische Sorgfalt ausgestellt werden. All das wirft schließlich auch rechtliche Fragen auf: Wer haftet eigentlich, wenn es durch eine Falschbehandlung zum Beispiel zu schweren Nebenwirkungen oder einer Abhängigkeit kommt? Dann ist die Rechtssicherheit mitunter problematisch und die Haftungsdurchsetzung langwierig. Ohne echte Beratung bleibt man mit diesen Risiken allein.
- Misstrauen Sie einfachen Angeboten
Wenn ein starkes Schmerzmittel oder Schlafmittel ohne echte Beratung erhältlich ist, stimmt etwas nicht. - Achten Sie auf seriöse Telemedizinangebote
Ärztliche Verordnungen ohne Rückfragen, ohne Videokontakt und Prüfung Ihrer Krankengeschichte sind medizinisch fragwürdig. - Seien Sie vorsichtig bei Werbung in Suchmaschinen
Nicht jedes hochplatzierte Angebot ist seriös. Mitunter erhalten Sie Fälschungen, falsch dosierte oder schädliche Präparate. - Vertrauen Sie seriösen Portalen
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