Home Pflegehilfsmittel

1. Wichtige Gesetzesänderung droht: Jetzt Leistungsanspruch sichern!

Pflegen Sie eine*n Angehörige*n zu Hause? Dann steht Ihnen aktuell noch ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat zu.

Achtung – Jetzt handeln: Der Gesetzgeber plant in Kürze Änderungen, die zu Kürzungen führen und den Eigenanteil für Pflegende erhöhen könnten. Sichern Sie sich deshalb jetzt noch Ihren Anspruch!

Ihre Vorteile:

  • Kompletter Rundum-Service: Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen des Antrags. Außerdem übernehmen wir die gesamte Bürokratie und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
  • Zukunftssicher & Immer bestens informiert: Wenn Sie sich jetzt bei uns registrieren, sichern Sie sich nicht nur die aktuelle Versorgung, sondern werden bei Gesetzesänderungen sofort über Alternativen und Lösungen informiert.

2. Die Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf die kostenfreien Hilfsmittel?

Sie erhalten die Produkte komplett zuzahlungsfrei, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Pflegegrad vorhanden: Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor.
  • Häusliche Pflege: Die / der Betroffene lebt in ihrer / seiner gewohnten häuslichen Umgebung (nicht im Vollzeit-Pflegeheim).
  • Private Pflege: Die Pflege wird von Angehörigen, Freundinnen / Freunden oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt.

Gut zu wissen: Sie benötigen kein ärztliches Rezept. Der Nachweis des Pflegegrads reicht völlig aus!

3. Das Sortiment

Ihre bedarfsgerechte Auswahl: Qualität, die entlastet

Bei uns erhalten Sie hochwertige Produkte wie die Alvita Krankenunterlagen, die Alvita Handdesinfektion oder Alvita Nitril-, Vinyl- und Latex- Untersuchungshandschuhe – bewährte Pflegehilfsmittel, die exakt auf Ihren Alltag abgestimmt sind. Sie können jeden Monat neu wählen, was Sie wirklich brauchen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54):

  • Einmalhandschuhe & Fingerlinge: Für hygienischen und sicheren Schutz bei der Pflege.
  • Hände- & Flächendesinfektion: Maximaler Schutz vor Keimen für Sie und Ihre Angehörigen.
  • Bettschutzeinlagen (einmalig oder wiederverwendbar): Für Sauberkeit und ein trockenes Gefühl.
  • Mundschutz & FFP2-Masken: Zuverlässiger Infektionsschutz im Pflegealltag.
  • Schutzschürzen: Praktischer Schutz für die Kleidung der pflegenden Person.

Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung: Medizinische Hilfsmittel wie Inkontinenzeinlagen, Pants oder Windeln fallen nicht unter diese 42 € Pauschale. Diese werden weiterhin wie gewohnt per ärztlicher Verordnung (Rezept) über die Krankenkasse abgerechnet. Wir beraten Sie dazu gerne!

4. So einfach funktioniert es

In 3 Schritten zu Ihren Pflegehilfsmitteln

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand komplett ab. So unkompliziert ist der Weg zu Ihren Hilfsmitteln:

Antrag ausfüllen

Was Sie tun
Laden Sie die Antragsvorlage herunter. Gerne unterstützen wir Sie dabei und füllen den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus.

Was Ihre Apotheke tut
Wir prüfen Ihre Angaben und übernehmen die komplette Einreichung und Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.

Bedarf zusammenstellen

Was Sie tun
Wählen Sie aus dem Sortiment genau die Produkte aus, die Sie diesen Monat benötigen.

Was Ihre Apotheke tut
Wir stellen Ihre Wunschprodukte im Wert von bis zu 42 € zusammen.

Abholen oder liefern lassen

Was Sie tun
Holen Sie Ihre Produkte jeden Monat direkt in der Apotheke ab oder nutzen Sie unseren bequemen Botendienst.

Was Ihre Apotheke tut
Wir rechnen einmal im Monat direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Pflegehilfsmittel aus unserem Sortiment

ALVITA Krankenunterlage 60×80 cm 30 St

Kann beantragt werden

ALVITA Nitril Unt.Handschuhe unsteril puderfrei L 100 Ss

Kann beantragt werden

ALVITA Handdesinfektion
500 ml

Kann beantragt werden

5. Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich die 42 € nicht voll ausschöpfe?

Sie müssen nicht jeden Monat den vollen Betrag abrufen. Es wird nur das mit der Kasse abgerechnet, was Sie tatsächlich mitgenommen haben. Ein Vortrag in den nächsten Monat ist jedoch nicht möglich.

Kann ich auch Produkte über dem Wert von 42 € wählen?

Ja, natürlich. Wenn Ihr Bedarf in einem Monat höher ist, bezahlen Sie den Betrag, der über die 42 € hinausgeht, einfach bequem direkt in Ihrer Apotheke.

Warum lohnt sich die Anmeldung jetzt besonders?

Durch die drohende Gesetzesänderung haben Sie jetzt noch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel im Rahmen der 42 € zu beantragen. Daher ist es wichtig, dass Ihre Daten bereits im System der Apotheke hinterlegt sind. So kann das Team Sie bei Neuerungen sofort kontaktieren und dafür sorgen, dass Ihre Versorgung ohne Unterbrechung weiterläuft.

Wir freuen uns auf Sie und unterstützen Sie gerne!